Bauprodukteverordnung

Im Bereich Schloss- und Beschlagprodukte betrifft die CE-Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit die Produkte zur Anwendung in Flucht- und Rettungswegen sowie die Produkte mit Anforderungen an den Brand- und Rauchschutz. Durch die BauPVO ergeben sich auch Änderungen hinsichtlich der CE-Kennzeichnung für Fenster und Türen nach EN 14351, Teil 1. Die Leistungserklärung löst hier die Konformitätserklärung ab. Außerdem ist die Überwachung der CE-Kennzeichnung durch die Marktaufsichtsbehörde verschärft. Hier finden Sie die Leistungserklärungen von systeQ und unseren Partnern für die harmonisierten Norme.

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Zertifikate Bauproduktenverordnung (BauPVO)

Mit Wirkung ab dem 01.07.2013 löst die Bauproduktenverordnung (BauPVO) die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG (BauPR) ab. Die bisherige Bauproduktenrichtlinie wurde durch nationale Gesetze umgesetzt. Nun wurde der Inhalt der Richtlinie überarbeitet und als Europäische Verordnung verabschiedet. Ab dem 01.07.2013 müssen Produkte, die harmonisierten europäischen Normen entsprechen und „auf dem (EU-Binnen-)Markt bereitgestellt werden“, eine CE-Kennzeichnung und eine Leistungserklärung (Declaration of Performance / DoP) nach neuer BauPVO aufweisen und rückverfolgbar sein. Im Bereich Schloss- und Beschlagprodukte betrifft die CE-Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit die Produkte zur Anwendung in Flucht- und Rettungswegen oder mit Anforderungen an den Brand- und Rauchschutz. esco gibt Ihnen schon heute die Sicherheit für den 01.07.2013 vorbereitet zu sein. Wir haben für unsere systeQ Schlossprodukte (systeQ-S und systeQ-M) die entsprechenden Leistungserklärungen erstellt. Unsere neue systeQ Broschüre wurde hierfür mit QR-Codes versehen, die Sie z.B. mit Ihrem Smartphone direkt zu diesen Leistungserklärungen führen. Durch die BauPVO ergeben sich auch Änderungen hinsichtlich der CE-Kennzeichnung für Fenster und Türen nach EN 14351, Teil 1. So löst hier die Leistungserklärung die Konformitätserklärung ab. Außerdem werden durch die neue Marktaufsichtsbehörde die Überwachung der CE-Kennzeichnung verschärft.

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Nach Bauproduktenverordnung gemäß EN 14351, Teil 1 Leistungserklärungen.

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